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Letzte Aktualisierung dieser
Seite:
26. November 2008
Informative Auszüge aus der Homepage der Anwaltskanzlei
"Beckmann und Norda - Rechtsanwälte"
zum Thema Pflichtimpressum:
...Seit Anfang 2002 gilt eine verschärfte Impressumspflicht für Telediensteanbieter gemäß § 6 TDG. Wer sich nicht an die
gesetzlichen Vorgaben hält,
kann abgemahnt werden. Die Pflicht zur
Anbieterkennzeichnung trifft alle Anbieter "geschäftsmäßiger
Teledienste". Prinzipiell
ist jede Internetpräsenz ein Teledienst (Ausnahmen: Mediendienste). Es ist nicht genau geklärt, ab wann
ein
Teledienst als "geschäftsmäßig" einzuordnen ist.
Für private
Homepagebetreiber könnte das Schalten einzelner Werbebanner genügen,
um ein Handeln im geschäftlichen Verkehr zu begründen...
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